Feststellungen
 

Worum handelt es sich dabei genau?

Der Gerichtsvollzieher kann in seiner Eigenschaft als vereidigter Justizbeamter auf Anfrage einer Privatperson oder infolge einer gerichtlichen Entscheidung eine bestehende Situation beschreiben.

Diese Feststellungen werden in einem beschreibenden Protokoll festgehalten.

Der Gerichtsvollzieher ist lediglich befugt, das festzustellen, was er mit seinen Sinnen erfassen kann. Er tritt demnach nicht als Experte auf und muss sich davor hüten, eine Empfehlung oder eine Beurteilung bezüglich des beobachteten Sachverhalts abzugeben. Der Gerichtsvollzieher muss so objektiv wie möglich bleiben und darf keinesfalls eine Untersuchung anstellen.

Er verfügt jedoch über Erfahrung in vielen verschiedenen Bereichen und kann sehr schnell vor Ort eingesetzt werden, auch in Notfällen, um die eingetretenen Ereignisse feststellen zu können.

Die Feststellung des Gerichtsvollziehers kann in einem anhängigen oder künftigen Verfahren, in Versicherungsangelegenheiten oder in Fällen, in denen zur Änderung der Konfliktsituation dringende Maßnahmen ergriffen werden müssen, als Beweismittel herangezogen werden.


Beispiele für Situationen, in denen der Einsatz eines Gerichtsvollziehers vorgeschrieben ist:

  • Übergabeprotokoll eines Apartments oder einer Wohnung nach Wegzug eines Mieters,
  • Feststellung des Fortschritts eines Bauprojekts,
  • Einsatz bei Nachbarschaftskonflikten,
  • Aufsetzen von Protokollen bezüglich der Einhaltung des Streikrechts,
  • Feststellung von Schäden infolge von Bauarbeiten oder Naturereignissen,
  • Feststellung bezüglich der Einhaltung des Wettbewerbsrechtes, von Patenten, Marken und Handelspraktiken,
  • Feststellungen in Bezug auf Umweltverschmutzung
  • usw.

Es kann auch vorkommen, dass der Gerichtsvollzieher von einem Richter damit beauftragt wird, ein Feststellungsprotokoll anzufertigen.